· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Zweite Zahnsteinentfernung beim GKV-Patienten pro Jahr
| FRAGE: „Wie rechnet man die zweite Zahnsteinentfernung im gleichen Kalenderjahr bei GKV-Patienten ab?“ |
ANTWORT: Die Zahnsteinentfernung nach BEMA-Nr. 107 (Zst) darf nur einmal pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Ein weiteres Mal ist die Leistung privat abzurechnen, dafür fallen in der Regel die GOZ-Nrn. 4050 und 4055 an. Zuvor ist mit dem Patienten eine Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z und dem dazugehörigem privaten Heil- und Kostenplan zu treffen.
Quelle: ID 43045413