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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 32

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zu Festzuschüssen bei einer Versorgung nach Zahnwanderung und bei Snap-On Smile als provisorische Versorgung sowie zur Abrechnung einer Zahnformkorrektur in der Front. |

Mehrfachabrechnung der GOZ-Nr. 2197

Frage: „Die private Krankenversicherung beanstandet die mehrfache Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 in einer Sitzung an demselben Zahn. Ist das korrekt?“

 

Antwort: Die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 ist in einer Sitzung mehrfach berechenbar, wenn es sich um verschiedene selbstständige Leistungen handelt. Beispielsweise kann zuerst der Glasfaserstift im Wurzelkanal adhäsiv befestigt werden. Die sich anschließende Aufbaufüllung wird wiederum in einem getrennten Leistungsschritt am Glasfaserstift und an den Kavitäten des Zahns selbst adhäsiv befestigt. Die GOZ-Nr. 2197 wird somit in zwei selbstständigen Arbeitsschritten an verschiedenen Flächen des Zahns durchgeführt. Diese Auffassung bestätigt auch die Bundeszahnärztekammer in ihrem Kommentar: „Die zahn- und sitzungsgleiche Mehrfachberechnung der 2197 GOZ ist dann möglich, wenn mehrere selbstständige, zuschlagsberechtigte Leistungen erbracht werden. Die Leistungsbeschreibung der 2197 enthält keine, einer solchen Mehrfachberechnung entgegenstehende Bestimmung“.

Festzuschuss bei Versorgung nach Zahnwanderung

Frage: „Welcher Festzuschuss ist richtig? Der Patient trägt seine Modellgussprothese unregelmäßig. Dadurch ist ein natürlicher Zahn distal gewandert und es entsteht eine neue Lücke, die jetzt durch eine Erweiterung geschlossen werden muss.“

 

Antwort: Sicherlich liegt hier eine Befundveränderung durch die Zahnwanderung vor und Sie können den Festzuschuss 6.5 ansetzen.

Zahnformkorrektur in der Front

Frage: Wie berechne ich eine Zahnformkorrektur in der Front? Der Zahn 12 wird distal und der Zahn 13 mesial verbreitert, um eine Lücke zu schließen.“

 

Antwort: Grundsätzlich muss hier entschieden werden, ob eine medizinische Notwendigkeit - zum Beispiel aus phonetischen Gründen - vorliegt, oder ob es sich um eine rein ästhetische Optimierung handelt. Die medizinisch notwendige Leistung wird nach § 6 Abs.1 GOZ analog abgerechnet. Die ästhetische Optimierung wird als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ berechnet.

Teleskopbrücke als prothetische Versorgung

Frage: „Ein Privatpatient soll eine Teleskopbrücke als prothetische Versorgung erhalten. Er wünscht einen Kostenvoranschlag (KVA). Die alte Konstruktion muss abgenommen werden. Wie plane ich konservierende und/oder unvorhergesehene endodontische Behandlungen ein?“

 

Antwort: Das ist eine ganz schwierige Situation für die Praxis. Teilen Sie die gesamte Behandlung in mehrere Behandlungsschritte ein. Erstellen Sie einen vorläufigen KVA für die endgültige Versorgung mit dem Hinweis, dass dieser Plan ohne konservierende und chirurgische Leistungen kalkuliert wurde. Nach Abnahme der alten Konstruktion und Auswertung der Röntgenbilder kann der Behandler eine Pfeilerselektion durchführen und in etwa feststellen, welcher Zahn endodontisch behandelt werden muss. Danach können Sie einen KVA für die Vorbehandlung erstellen.

 

PRAXISHINWEIS |  Wichtig ist hier eine gründliche Aufklärung des Patienten. Zwischenrechnungen nach erfolgter konservierender und chirurgischer Vorbehandlung sind oft von Vorteil.

 

Einbringen von Elyzol-Gel beim Kassenpatienten

Frage: „Wie berechne ich das Einbringen von Elyzol-Gel beim Kassenpatienten?“

 

Antwort: Diese Leistung ist nicht im Bema verankert. Somit dürfen Sie diese mit dem Kassenpatienten privat nach GOZ-Nr. 4025 zuzüglich Materialkosten vereinbaren. Vergessen Sie bitte nicht die Erklärung der privaten Kostenübernahme des Patienten gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z oder § 7 Abs. 7 EKV-Z.

Funktionsanalyse mit dem Condylator-Gerber-System

Frage: „Unsere Patienten erhalten eine Funktionsanalyse mit dem CondylatorGerber-System. Unser Depot meint, die Registrierkarten wären nicht mehr lieferbar. Haben Sie zufälligerweise eine Quelle?“

 

Antwort: Ja, bestellen Sie direkt per Mail bei gerber@condylator.com . Auf der Webseite von www.condylator.com erhalten Sie auch alle Zubehörteile zum Gerber-Gesichtsbogen.

Versorgung mit Snap-On Smile

Frage: „Bekommt der Patient einen Festzuschuss zu einer Versorgung mit Snap-On Smile als provisorische Versorgung?“

 

Antwort: Ja, Snap-On Smile ist eine provisorische Versorgung, die im Gegensatz zu einem Langzeitprovisorium ohne Präparation der Nachbarzähne auskommt. Der Patient hat als Regelversorgung beispielsweise bei Fehlen eines Frontzahns Anspruch auf eine provisorische Prothese. Als Analogleistung ist diese Versorgungsart auch in der Liste der BZÄK aufgeführt.

Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 19 | ID 42314340