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· Nachricht · Zuzahlungen

Praxisgebühr entfällt - Zuzahlungen bleiben

| Zum 1. Januar 2013 wurde die Praxisgebühr abgeschafft. Der Wegfall dieser im Jahre 2004 eingeführten Gebühr wird von Patienten und Zahnärzten begrüßt. In den Zahnarztpraxen entfällt bürokratischer Aufwand und für viele Patienten wird der Zugang zu den Gesundheitsleistungen vereinfacht. Andere Zuzahlungen gibt es aber weiterhin. |

 

Nur die Praxisgebühr entfällt, nicht aber die anderen im Sozialgesetzbuch enthaltenen Zuzahlungen, wie etwa:

 

  • Zuzahlungen von 10 Prozent auf Arzneimittel, Heilmittel usw. Bei Arznei- und Hilfsmitteln oder genehmigten Fahrtkosten ist der Betrag mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro.
  • Zuzahlung bei Zahnersatz: Je nach Bonussatz erhalten die Patienten einen um 20 bzw. 30 Prozent erhöhten Festzuschuss, wenn sie fünf bzw. zehn Jahre vor der Versorgung mit Zahnersatz regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gekommen sind. Für Zahnersatz rechnet die Krankenkasse im Einzelfall aus, ob die Voraussetzungen für einen Härtefall gegeben sind.

 

Die Möglichkeiten der Befreiung von den Zuzahlungen bleiben ebenso erhalten. Die zumutbare Belastungsgrenze für gesetzlich Versicherte liegt bei zwei Prozent des jährlichen Haushaltseinkommens; für chronisch Kranke liegt sie bei einem Prozent.

Quelle: ID 37364230