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01.01.2005 | Abrechnung nach Bema und GOZ

Testen Sie Ihr Abrechnungswissen, Teil 1

Beginnend mit diesem Heft möchten wir Sie auffordern, Ihr Wissen in der Kassen- und Privatabrechnung zu testen. Dazu veröffentlichen wir zehn Fragen aus allen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung – bunt durcheinander gemischt – mit je vier Antwortmöglichkeiten, von denen immer nur eine richtig ist.  

 

Auf Seite 20 in diesem Heft finden Sie die Antworten, die gegebenenfalls näher erläutert sind. Und jetzt viel Spaß und Erfolg!  

 

Frage 1: An welchen Zähnen kann man bei Kassenpatienten eine direkte Überkappung (P) abrechnen?  

a.  

nur an Milchzähnen  

 

b.  

nur an bleibenden Zähnen  

 

c.  

nur an bleibenden Zähnen mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum  

 

d.  

an allen Zähnen  

 

 

 

 

Frage 2: Wie rechnet man bei einem Privatpatienten die Wurzelspitzenresektion an den Zähnen 23, 24 und 25 ab?  

a.  

311, 2 x 312  

 

b.  

311, 312  

 

c.  

2 x 311, 312  

 

d.  

311, 3 x 312  

 

 

 

 

Frage 3: Unter welchen Positionen kann man bei einem Kassenpatienten die Entfernung des Zahnes 35 – je nach Situation und Schwierigkeit – abrechnen?  

 

a.  

X 1, X 2, X 3, Ost 1, Ost 2  

 

b.  

X 1, X 3, Ost 1, Ost 2  

 

c.  

X 2, X 3, Ost 1, Ost 2  

 

d.  

X 1, X 2, X 3, Ost 1  

 

 

 

 

Frage 4: Unter welchen Umständen kann in der Kassenabrechnung die medikamentöse Behandlung einer Druckstelle auch schon wenige Tage nach Einsetzen der Prothese als Mu abgerechnet werden?  

a.  

wenn das Druckgeschwür besonders tief ist  

 

b.  

wenn der Patient einverstanden ist  

 

c.  

wenn die Druckstellenbehandlung von einem anderen Zahnarzt als demjenigen, der die Prothese eingegliedert hat, durchgeführt wird  

 

d.  

wenn die Druckstellenbehandlung im Not- oder Sonntagsdienst erfolgt  

 

 

 

 

Frage 5: Wie wird die Versorgung mit einer zweispännigen Adhäsiv- oder Marylandbrücke bei einem Privatpatienten abgerechnet?  

a.  

2 x 515  

 

b.  

515 + 2 x 516  

 

c.  

515 + 516  

 

d.  

2 x 515 + 516  

 

 

 

 

Frage 6: Wann ist bei Kassenpatienten zusätzlich zu Nr. 97 a oder b Nr. 98 a für eine Abformung mit individuellem Löffel abzurechnen?  

a.  

im Zusammenhang mit einer Cover-denture-Prothese  

 

b.  

wenn die Erstabformung mit einem individualisierten Löffel durchgeführt wird  

 

c.  

wenn man zur Erstabformung einen laborgefertigten individuellen Löffel verwendet  

 

d.  

wenn die Nrn. 97 a und b nebeneinander berechnet werden, der Patient also OK-, UK-Totalprothesen bekommt  

 

 

 

 

Frage 7: Wie werden die Gebührennummern für offene parodontalchirurgische Maßnahmen nach Bema und GOZ eingeteilt?  

a.  

Bema und GOZ: ein- oder mehrwurzelig  

 

b.  

Bema und GOZ: Front- oder Seitenzahn  

 

c.  

Bema: Front- oder Seitenzahn, GOZ: ein- oder mehr- wurzelig  

 

d.  

Bema: ein- oder mehrwurzelig, GOZ: Front- oder Seitenzahn  

 

 

 

 

Frage 8: Welche Ziffer kann bei einem Kassenpatienten in einem Quartal mehrfach neben der Ä 1 abgerechnet werden?  

a.  

0 2  

 

b.  

0 3  

 

c.  

0 4  

 

d.  

0 5  

 

 

 

 

Frage 9: Wie rechnet man in der Kassenabrechnung die Wiederherstellung der Funktion einer Teilprothese durch Ersatz einer defekten komplizierten Gussklammer (mit Abformung) ab?  

a.  

100 b  

 

b.  

100 b + 98 f  

 

c.  

100 b + 98 h/1  

 

d.  

Die Prothesenreparatur muss privat abgerechnet werden.  

 

 

 

 

Frage 10: Welchen Festzuschuss löst die Versorgung mit einer zweispännigen, vestibulär verblendeten Frontzahnbrücke aus, wenn die erste Spanne zwei Zähne und die zweite einen Zahn ersetzt und keine Freiendsituation vorliegt?  

a.  

2.2 + 2.1 + 5 x 2.7  

 

b.  

2.4 + 6 x 2.7  

 

c.  

2.2 + 2.5 + 6 x 2.7  

 

d.  

2.2 + 2.5 + 5 x 2.7  

 

 

Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 18 | ID 91593