01.04.2008 | Praxishygiene
Verpackung für Sterilgut: Was ist geeignet?
Wiederholt wurden wir gefragt, ob es noch erlaubt ist, in Papier- oder Baumwolltüchern zu sterilisieren. Anwort: Zur Verpackung eignen sich Klarsicht-Sterilisierverpackungen, Papierbeutel sowie Beutel bzw. Schläuche aus Papier und Kunststoff-Verbundfolie. Die Verpackungen müssen für die Dampfsterilisation geeignet sein. In (Baumwoll-)Tücher verpackt kann Sterilgut grundsätzlich nicht gelagert werden. Tücher eignen sich höchstens zur schützenden Innenverpackung. Dieses Set wird dann üblicherweise in einen Container gepackt oder eingeschweißt. Baumwolltücher sind nicht grundsätzlich verboten – es werden aber fusselfreie Tücher verlangt, so dass sie als Innenverpackung unseres Erachtens auch ausscheiden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 2 | ID 118446