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05.05.2008 | Recht

Azubi hat keinen Anspruch auf Fahrgeld

Häufig ist für einen Auszubildenden die Fahrt zur Berufsschule mit Kosten verbunden. Er hat aber keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am 30. August 2007 (Az: 17 Sa 969/07).  

 

Zwar soll prinzipiell die Berufsausbildung kostenfrei bleiben, jedoch enthält das Berufsbildungsgesetz keine Regelung zu Erstattung von Fahrtkosten, die durch den Berufsschulbesuch anfallen. Ein Auszubildender kann nur die Erstattung der Fahrtkosten zur Berufsschule vom Arbeitgeber fordern, wenn er – auf dessen Veranlassung hin – nicht die nächstgelegene oder eine andere als die staatliche Berufsschule besucht.  

 

Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119065