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· Fachbeitrag · Häufig gestellte Patientenfragen

Warum zahlt die Krankenkasse nicht die Versiegelung der kleinen Backenzähne?

von Anna Schmiedel, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de 

| Für Patienten ist es oft schwer nachvollziehbar, was die gesetzliche Krankenkasse bezahlt und was nicht. Häufig werden sie noch zusätzlich verwirrt, wenn sie auf unspezifische Fragen an die Sachbearbeiter ihrer Krankenkasse - zum Beispiel „Bezahlen Sie die Versiegelung?“ - ein „Ja“ als Antwort erhalten. Nach einem solchen Gespräch steht der Patient dann in der Praxis und vermutet eine fehlerhafte Abrechnung. Deshalb ist es wichtig, dem Patienten schon im Vorfeld die notwendigen Informationen zu geben. |

 

Versiegelung - wann ist sie sinnvoll?

Die Fissuren im Zahn sind aufgrund der typischen Vertiefungen schlecht zu reinigen und das Kariesrisiko erhöht sich dadurch erheblich. Durch das Auffüllen der Vertiefungen sind die Oberflächen des Zahns glatt und leicht zu reinigen. Versiegelt werden nur kariesfreie Zähne. Eine Fissurenversiegelung bietet vor allem bei Kindern und Jugendlichen eine gute Chance, die gerade durchgebrochenen Zähne kariesfrei zu halten.

 

Argumentationshilfe gegenüber dem Patienten

Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber schreibt den Krankenkassen vor, welche medizinisch notwendigen Leistungen übernommen werden müssen. Da die finanziellen Mittel knapp sind, müssen die Krankenkassen nicht alles übernehmen, was medizinisch sinnvoll und möglich wäre. Vor allem die präventiven Maßnahmen sind stark eingeschränkt. Bei der Fissurenversiegelung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Versiegelung der großen Backenzähne. Diese sind statistisch häufiger von Karies betroffen. Das bedeutet natürlich nicht, dass die kleinen Backenzähne oder die Frontzähne vor Karies sicher wären. Der Schutz dieser Zähne muss dem Patienten jedoch privat in Rechnung gestellt werden.

 

Ein vergleichendes Beispiel rundet Ihre Ausführungen ab.

 

  • Beispiel

Die Kosten für eine Krebsvorsorge-Untersuchung werden auch nur in bestimmten Fällen von den Krankenkassen übernommen, die Behandlung im Fall einer Erkrankung dagegen immer.

 

 

Klare Empfehlung an den Patienten

Nicht jedem Patienten empfehlen Sie eine Versiegelung der Prämolaren. 
Machen Sie deutlich, warum Sie es in diesem Fall bei diesem Patienten tun. Wenn Ihr Patient versteht, warum eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist, ist seine Bereitschaft deutlich größer, diese auch durchführen zu lassen. Einen schwierigen Sachverhalt so zu erklären, dass Ihr Gegenüber diesen versteht, ist ein Zeichen der Wertschätzung.

Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 15 | ID 42361680