· Fachbeitrag · Patientenbehandlung
PZR ist wichtige Prophylaxe und nicht als IGeL einzustufen
| Der Zahnarzt ist verpflichtet, bei der Patientenaufklärung über alle Therapie-Alternativen zu informieren. Wünscht der Patient weitergehende Leistungen, muss er zuzahlen. Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist jedoch ein wichtiger Bestandteil wissenschaftlich anerkannter zahnärztlicher Maßnahmen und daher nicht als IGeL (Individuelle Gesundheits-Leistung) anzusehen. |
„Der medizinische Nutzen einer PZR ist gut belegt“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, „vor allem für Patienten mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko ist die PZR ein wichtiges therapeutisches und prophylaktisches Instrument. Sie unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Dieser Biofilm löst Karies und Parodontitis aus. Einige Kassen bezuschussen die PZR deshalb sogar auf freiwilliger Basis.“