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· Fachbeitrag · Praxisorganisation

Kann bei einer Röntgenaufnahme auf eine Bleischürze als Strahlenschutz verzichtet werden?

von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de 

| Zurzeit wird auf verschiedenen Social-Media-Plattformen die Meinung vertreten, dass bei einer Röntgenaufnahme in der Zahnarztpraxis auf eine Bleischürze als Strahlenschutz verzichtet werden kann. Röntgenstrahlen können aber so viel Energie im Gewebe freisetzen, dass Zellschäden oder als Spätfolge Krebserkrankungen möglich sind, und eine erhöhte Dosis Röntgenstrahlen begünstigt das Risiko eines Strahlenschadens. Wollen Sie das leichtfertig riskieren? |

 

Welche Strahlenbelastung besteht?

Die durchschnittliche Strahlenbelastung eines Menschen in Deutschland aufgrund natürlicher Strahlenquellen liegt bei 2,1 mSv pro Jahr. Die Strahlenbelastung bei einer Röntgenaufnahme in der Zahnarztpraxis ist gering. Die Dosiswerte (in mSv = Millisievert) variieren jedoch stark. Hierbei spielen u.a. die körperliche Konstitution des zu untersuchenden Patienten eine Rolle sowie die Art der Röntgenuntersuchung.

 

  • Typische Werte für die effektive Dosis unterschiedlicher Röntgenbereiche

Zahnaufnahme

< 0,01 mSv

Thorax (Brustkorb)

0,02 - 0,04 mSv

Mammografie

0,2 - 0,4 mSv

Extremitäten (Arme, Hände oder Beine)

0,01 - 0,1 mSv

CT Bauchraum

8 - 20 mSv

 

 

Großer Schutz mit kleinem Aufwand

Die Zahnarztpraxis unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen - eine davon ist die Röntgenverordnung (RöV). Hier werden eine Menge Forderungen gestellt, die das Ziel haben, die Patienten und das Praxispersonal vor Röntgenstrahlen zu schützen. In § 18 Ziffer 5 RöV steht, dass die Betreiber einer Röntgeneinrichtung verpflichtet sind, diese regelmäßig alle fünf Jahre von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Inhalt dieser Prüfung ist auch die Sichtung des vorhandenen Bleischutzes oder der Bleischürze. Da diese Schutzausrüstung durch die gesetzliche Verpflichtung also in der Praxis vorhanden ist, sollte es für jeden Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit sein, diese auch zu nutzen. Das Anlegen einer Bleischürze oder eines Bleischildes ist außerdem mit wenig Aufwand zu bewerkstelligen.

 

Sollte es infolge eines Röntgenschadens zu einer Krebserkrankung kommen, wäre es fatal, die möglichen Schutzmaßnahmen aus Bequemlichkeit nicht eingehalten zu haben. Und nicht zuletzt: Wie möchten Sie in einem Schadensfall nachweisen, dass die Erkrankung nicht durch die Strahlenbelastung in Ihrer Praxis ausgelöst wurde? Der Beweis, dass Sie bei jeder Röntgenuntersuchung die notwendigen Schutzmaßnahmen einhalten, gelingt deutlich einfacher.

Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 1 | ID 42506453