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· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

Amtsgericht Kitzingen: Zahnarzt muss wegen gescheiterter Implantatbehandlung 48.000 Euro Strafe zahlen

| Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung verurteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525 ). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ein. |

 

Der Zahnarzt wollte das Rentner-Gebiss mit 18 Implantaten sanieren. Nach dem Eingriff setzten beim Patienten starke Blutungen ein, Entzündungen führten zu starken Schmerzen. Nachdem Nachbesserungsversuche gescheitert waren, wechselte der Patient den Zahnarzt. Aus beiden Kiefern wurden die Stifte wieder entfernt. Im Unterkiefer wurden neue Implantate gesetzt. Der Patient erstattete Anzeige, es kam zum Gerichtsverfahren. Ein Gutachter stellte fest, dass die Implantationen unbrauchbar waren. Der Zahnarzt habe eine Bohrschablone - aus fachlicher Sicht unverzichtbar - nicht benutzt und frei nach Augenmaß gebohrt.

 

Nach eigenen Angaben implantiert der Zahnarzt seit 27 Jahren und hat allein dieses Jahr bereits 290 Implantate gesetzt.

Quelle: ID 42249270