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LSG Sachsen: Umstrukturierung des Bema 2004 rechtmäßig
| Mit Einführung des Bema 2004 erfolgten Absenkungen der Punktzahlen für kieferorthopädische Leistungen. Diese seien nicht zu beanstanden, befand nunmehr das LSG Sachsen mit Urteil vom 2. Oktober 2013 (Az. L 8 KA 13/10, Abruf-Nr. 133333 ). Die Umstrukturierung des Bema sei rechtmäßig im Sinne des Auftrags des GKV-Gesundheitsreformgesetzes von 2000 umgesetzt worden. |
Damit geht ein langes Verfahren wohl zu Ende, das der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) als Musterverfahren für seine Mitglieder betrieben hatte. Zu diesem Zweck hatte ein Kieferorthopäde gegen die Absenkung unter anderem der Punktwerte für kieferorthopädische Leistungen geklagt. Nachdem die Klage bereits vor dem Sozialgericht Dresden gescheitert war, erfolgte nunmehr eine Bestätigung durch das LSG. Eine Revision zum BSG ist zwar zugelassen, wird aber wahrscheinlich nicht wahrgenommen.