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· Nachricht · Arbeitsrecht

Bewerbungen: Verstoß gegen das AGG vermeiden

| Seit etwa zehn Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen“. Wenn ein Bewerber auf eine Stelle aus einem dieser Gründe abgelehnt wird, kann er eine Entschädigung verlangen. |

Zahnarzt hat Bewerberin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt

Dazu gibt es jetzt wieder einen aktuellen Fall. Ein Zahnarzt aus Stuttgart hat eine Bewerberin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt - mit folgender Begründung: „Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können.“ Diese schriftliche und sogar auf Facebook verbreitete Absage kann jetzt teuer werden: Die von der Absage betroffene Bewerberin hat einen Anwalt eingeschaltet und will jetzt Klage gegen den Zahnarzt einreichen.

Entschuldigung des Zahnarztes: „Unzureichende und falsche Formulierung“

Der Zahnarzt hat reagiert und sich auf seiner Website für sein Verhalten entschuldigt. Er schreibt: „Ich habe eine Bewerberin für die Arbeitsstelle mit einer unzureichenden und völlig falschen Formulierung abgewiesen“. Ob sich die Bewerberin darauf einlässt und von einer Klage absieht, bleibt abzuwarten. Wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, ist es bekanntlich schwer, das Geschehene wieder rückgängig zu machen.

Quelle: ID 44349113