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· Nachricht · Arbeitsrecht

Sommerhitze: Wie warm darf es in der Praxis sein?

| Viele, die im Sommer trotz Gluthitze arbeiten müssen, fragen sich, wie warm es am Arbeitsplatz sein darf. Das OLG Hamm hat dazu eine klare Entscheidung gefällt ( Urteil vom 18.10.1994, Az. 7 U 132/93 ). |

 

Grundlage des Urteils waren die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6/1,3 und die DIN 1946. Demnach muss sichergestellt sein, dass die Raumtemperatur bei Außentemperaturen von bis zu 32° C nicht höher als 26° C und bei höheren Außentemperaturen mindestens 6° C unter der Außentemperatur liegt. Davon ausgenommen sind sogenannte „Hitzearbeitsplätze“ (zum Beispiel in der Metallindustrie).

 

Wird dieser Richtwert überschritten, erlaubt dies aber weder längere Pausen noch die Arbeitsniederlegung. In diesem Fall muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen treffen (Klimaanlage, Ventilator, Jalousien), um die Raumtemperatur auf dem vorgegebenen Niveau zu halten.

 

Weiterführende Hinweise

Quelle: ID 42246659