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· Nachricht · Krankenkassen-Umfrage

Frühkindliche Kariesprophylaxe: Kosten werden selten erstattet

| Frühkindliche Karies ist in Deutschland nach wie vor ein verbreitetes gesundheitliches Problem. Daher sind zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bereits vor dem 30. Lebensmonat nötig, sobald die Milchzähne beginnen durchzubrechen. Jedoch: Entsprechende Untersuchungen werden von den meisten gesetzlichen Kassen bislang noch nicht als freiwillige Zusatzleistungen angeboten. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK). |

Ergebnisse der Krankenkassen-Umfrage

Ziel der IfK-Umfrage war es, herauszufinden, welche deutschen gesetzlichen Krankenkassen besonders milchzahnfreundlich sind. Denn zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder können gesetzliche Kassen zwar auf freiwilliger Basis bereits ab dem ersten Milchzahn erstatten. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu jedoch erst, wenn die Kinder 30 Monate alt sind. Alle 42 bundesweit verfügbaren gesetzlichen Krankenkassen erhielten von der IfK eine Einladung, an der Umfrage teilzunehmen. Die Abfrage der Kassenleistungen erfolgte mittels standardisiertem Fragebogen, der über ein Online-Portal ausgefüllt werden konnte. An der Umfrage beteiligten sich 14 gesetzliche Krankenkassen (siehe Tabelle unten). Die Ergebnisse:

 

Erwartungsgemäß übernehmen alle Kassen die drei gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen ab dem 30. Lebensmonat. Die Bertelsmann BKK ist jedoch die einzige gesetzliche Kasse, die schon vor dem 30. Lebensmonat Kosten für die Kariesprophylaxe übernimmt. Die Kostenübernahme beträgt bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr - unabhängig davon, welche Prophylaxe-Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Frühkindliche Karies hat gesundheitliche Folgen

Die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich in Deutschland in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Nicht jedoch die frühkindliche Karies bei Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr. Die „Early Childhood Caries (ECC)“ tritt in Deutschland immer häufiger auf. Durchschnittlich sind hierzulande 10 bis 15 Prozent der Kleinkinder von frühkindlicher Karies betroffen. Begünstigt wird die Erkrankung bei den Kleinsten, wenn sie ständig zucker- und säurehaltige Getränke aus der Flasche nuckeln sowie häufig Süßigkeiten verzehren. Viele Eltern unterschätzen zudem die gesundheitliche Bedeutung der Milchzähne und putzen die Zähne des Kleinkindes nur unregelmäßig. Wird nicht möglichst frühzeitig ein Zahnarzt besucht, bleiben die Schäden unerkannt.

 

Früherkennungsuntersuchungen vor dem 30. Lebensmonat haben den Vorteil, dass der Zahnarzt erste Schäden, vor allem aber das Kariesrisiko des Kindes beurteilen kann. Stellt er ein Risiko fest, kann er präventive Maßnahmen wie die lokale Fluoridierung der Zähne sowie Kontrollintervalle festlegen.

Gesetzgeber verabschiedet Präventionsgesetz

Auch der Gesetzgeber will die frühkindliche Kariesprophylaxe zukünftig verbessern. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Präventionsgesetzes beauftragte er den Gemeinsamen Bundesausschuss, die zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern bis zum 30. Lebensmonat neu in den Leistungskatalog aufzunehmen und auszugestalten. Die konkrete Umsetzung wird vermutlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Doch ein wichtiger Schritt wurde aktuell schon erreicht: Das Bundesministerium für Gesundheit genehmigte eine Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien. Künftig soll der Kinderarzt die Eltern mit ihrem Kind insgesamt sechsmal zum Zahnarzt verweisen können. Diese Verweise zwischen dem sechsten und 64. Lebensmonat trägt der Kinderarzt im „Gelben Untersuchungsheft“ ein. So werden Eltern rechtzeitig auf einen notwendigen Zahnarzttermin aufmerksam gemacht.

 

  • Tabelle: Ergebnisse der Krankenkassen-Umfrage der Informationsstelle für Kariesprophylaxe
Krankenkasse

actimonda BKK

Bertelsmann BKK

BIG direkt gesund

BKK Linde

BKK VerbundPlus

BKK24

Debeka BKK

Deutsche BKK

Die Schwenninger Betriebskrankenkasse

Hanseatische Krankenkasse

hkk Erste Gesundheit

Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Novitas BKK

Techniker Krankenkasse

Leistungen

Regelleistungen ab dem 30. Lebensmonat

Satzungsleistungen vor dem 30. Lebensmonat

*

Zusatzversicherungen

 

* bis zu 100 € pro Kalenderjahr, konkrete Leistungen nicht vorgegeben

 

Quelle: ID 43715369