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· Nachricht · Neues Patientenrechtegesetz

Unterschiede zwischen Dienst- und Werkvertrag

| Der zahnärztliche Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der den Zahnarzt zur Leistung der versprochenen zahnmedizinischen Behandlung verpflichtet. Diese hat nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten Fachstandard zu erfolgen (§ 630a Abs. 1 Abs. 2 BGB). Das neue Patientenrechtegesetz (PRG) sieht für den Behandlungsvertrag erstmals gesonderte Vorschriften vor und verweist in § 630b BGB auf die Anwendbarkeit der Vorschriften über das Dienstverhältnis. |

 

Dies bedeutet, dass aufgrund des Behandlungsvertrags eine medizinische Dienstleistung entsprechend den anerkannten fachlichen Standards geschuldet ist, nicht aber der Arbeitserfolg der Leistung wie beim Werkvertrag. Das gilt für konservierende, chirurgische, kieferorthopädische und prothetische Behandlungsmaßnahmen - unabhängig davon, ob sie als Privatleistung oder vertragszahnärztliche Leistungen im Rahmen des Versorgungsauftrags erbracht werden.

Quelle: ID 43444778