· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Beginn des versicherten Weges mit Durchschreiten der Haustür
| Der versicherte Weg zur Arbeit beginnt mit dem Durchschreiten der Haustür (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2012, Az. L 2 U 3/12, Abruf-Nr. 130423 unter ppz.iww.de ). |
Im Urteilsfall war ein Mann beim Verlassen seines Hauses mit seinem Fuß zwischen Türschwelle und Hausausgangstür hängengeblieben und nach außen gestürzt. Für das LSG ist das ein versicherter Wegeunfall.
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 1 | ID 39205400