18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Abgabenordnung
Die im Schätzungswege gemäß § 162 AO erfolgte Kürzung der Betriebsausgaben erfüllt nicht die Voraussetzung einer sogenannten Strafschätzung i.S. der Rechtsprechung des BFH (FG Baden-Württemberg 27.11.13, 4 K 3798/10, Abruf-Nr. 142400 ).
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesfinanzhof
Der Kläger K war neben einem weiteren Mitgesellschafter bis zum 30.11.06 Geschäftsführer einer GmbH. Danach wurde Frau X zur alleinigen Geschäftsführerin berufen. Auf deren Antrag wurde im Juni 2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Da die GmbH zum Fälligkeitszeitpunkt (28.2.05) die Umsatzsteuerjahreserklärung 2003 nicht abgegeben hatte, schätzte das FA die USt für 2003 am 22.6.05. Mit Bescheid vom 4.10.07 nahm das FA den Kläger – neben seinem ...
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Nicht jede Steuerverkürzung wird bei einer Außenprüfung aufgedeckt. Dies gilt insbesondere dann, wenn schon die Steuerquelle als solche nicht offengelegt und ihre Ermittlung bewusst erschwert wird. Die folgenden Ausführungen zeigen, dass auch nach Abschluss einer Außenprüfung eine Selbstanzeige i.S. des § 371 Abs. 1 AO möglich ist und wann diese abgegeben werden sollte.
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsausgaben
Ob ein geleastes Kfz zum Betriebsvermögen gehört, orientiert sich ausschließlich an der vereinbarten Leasingzeit oder der überwiegenden betrieblichen Nutzung. Liegt jedoch ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand vor, sind nur die angemessenen Kosten zu berücksichtigen (BFH 29.4.14, VIII R 20/12, Abruf-Nr. 142347 ).
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Haftung
Die Grundsätze der anteiligen Haftung für die Umsatzsteuer, die der Senat für die Haftung nach § 69 AO entwickelt hat, können nicht auf die Haftung eines Steuerhehlers nach § 71 AO übertragen werden (BFH 23.4.14, VII R 41/12, Abruf-Nr. 142276 ).
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuerhinterziehung
Der BGH konkretisiert erneut die Rechtsfolgen einer Einbindung von Strohmännern (BGH 8.7.14, 1 StR 29/14, Abruf-Nr. 142683 ). Um revisionsfest insbesondere über die Täterschaft und den Steuerschaden entscheiden zu können, haben die Strafgerichte umfassende Feststellungen zu treffen.
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Selbstanzeigenberatung
Die Selbstanzeige gemäß § 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, sodass im Fall einer wirksamen Selbstanzeige die Bestrafung der Tat entfällt. Ein anderer Weg zur Straffreiheit ist der im allgemeinen Strafrecht geregelte strafbefreiende R ücktritt vom Versuch gemäß § 24 StGB, sodass das Verhältnis dieser beiden Normen zueinander zu klären ist. Sollte § 24 StGB auch noch nach der Neufassung des § 371 AO im Jahr 2011 auf eine versuchte Steuerhinterziehung anwendbar sein, ...
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Alleine die Weisungsgebundenheit des „Strohmanns“ gegenüber dem „Hintermann“ steht der Unternehmereigenschaft des „Strohmanns“ und der Leistungserbringung durch ihn nicht entgegen, sodass auch das Fehlen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung das Vorliegen entsprechender Umsätze nicht ausschließt. Für die nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG erforderliche Leistungsbeziehung in einer Rechnung genügt es, statt der Leistungshandlung den beim Leistungsempfänger eintretenden Erfolg ...
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Ein Prüfer war von seinen Bekannten aufgefordert worden, sich doch auch in der Tanzschule zu einem Tanzkurs anzumelden. Eigentlich lag ihm das Tanzen nicht besonders, weshalb er zunächst ablehnte. Als die beiden Bekannten sich jedoch darüber ausließen, dass sie den Kurs hätten bar bezahlen müssen und das im Zeitalter der Kreditkarten, war seine Neugier geweckt.
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18.09.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht Münster
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden.
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