18.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · Editorial PStR 12/2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen: „Lesen, was gesund macht“ gilt nicht nur für ein anderweitiges Mitteilungsblatt, sondern auch für Sie: Lesen Sie bitte jede Zeile der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ([EGMR] 16.2.21, 1128/17). Diese wird Form und Inhalt von Anklagen der Staatsanwaltschaften und die Geschäftsverteilungspläne der Strafjustiz nachhaltigst gesunden! Jeder Satz der Würdigung des EGMR, Rn. 42 ff., ist Medizin:
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18.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · Kontrollmitteilungen
Die Steuerfahndung ist mehr und mehr mit flächendeckenden Kontrollmitteilungen beschäftigt. Diese bundesweit relevanten Informationen sind Ausfluss einer immer besser digitalisierten Finanzverwaltung. Denn die einzelnen Stellen „Sonderaufsicht für Steueraufsicht“ in den jeweiligen
Finanzverwaltungen sind immer besser in der Lage, eine Vielzahl von elektronischen Informationen auszuwerten bzw. gezielt zur strafrechtlichen Überprüfung an die Steuerfahndungsstellen weiterzugeben.
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18.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Im Juni 2021 wurde das Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.19 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (BGBl. I 21, 2083) verabschiedet. Hierdurch wurden die Meldepflichten an das Transparenzregister erweitert.
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18.11.2021 · Nachricht aus PStR · BGH
Das LG Stade hatte den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetrugs, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 6. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig (BGH 4.5.21, 6 StR 137/21, Abruf-Nr. 222396 ).
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15.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · Verfahrensmangel
Entscheidet der abgelehnte Richter fehlerhaft selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der
Sache begründet ist oder nicht. Das hat der BFH entschieden.
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15.11.2021 · Nachricht aus PStR · BMF
Am 30.6.21 wurde das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und
unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 21, 2056 ff.). Es ist am 1.7.21 in Kraft getreten. Kernpunkt ist das sog. „Steueroasen-Abwehrgesetz“, das ab 1.1.22 anzuwenden ist. In Umsetzung europäischer Vorgaben will der Gesetzgeber mit steuerlichen Maßnahmen Steueroasen in „nicht kooperativen“ Staaten austrocknen. Das StAbwG geht DBA-Vorschriften vor (sog.
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15.11.2021 · Nachricht aus PStR · IWW-Webinare
Auch im 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
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10.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · Kongress-Bericht
Wie auch im letzten Jahr wurde die traditionsreiche jährliche Steuerfachtagung hybrid, also digital und auch „live“ durchgeführt.
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08.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · BFH
Der BFH weist auf Folgendes hin: Ein steuerpflichtiger gewerblicher
(Internet-)Handel liegt vor, wenn planmäßig Gegenstände in Veräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. In diesem Fall treten andere (entlastende) Indizien in den Hintergrund (BFH 17.6.20, X R 26/18, Abruf-Nr. 219512 ). Unerheblich ist, dass der Steuerpflichtige kein besonderes Verkaufs-Konzept hat (z. B. Auswahl nur gut gehender Gegenstände), keine Mindestpreise setzt, keine Vorkenntnisse im Handel bzw.
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08.11.2021 · Fachbeitrag aus PStR · Cum-Ex-Geschäfte
Nachdem der BGH am 28.7.21 sein erstes Urteil zu Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften mündlich erläutert hat (dazu Külz/Odenthal-Middelhoff in: PStR 21, 196 ff.), liegt nun die schriftliche Begründung vor. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung zu einem bestimmten Sachverhalt handelt, soll darauf noch einmal detailliert eingegangen werden, damit Sie für die Verteidigung in weiteren Cum-Ex-Fällen gewappnet sind.
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