· Nachricht · Krypto-Chat
Besteuerung von Kryptowährungen im Betriebsvermögen
| Mit Schreiben vom 10.5.22 hat das BMF zur ertragsteuerrechtlichen Einordnung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token Stellung bezogen ( PStR 22, 147 ; Abruf-Nr. 48338658 ). Ziel ist, „einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden …“ zu geben. Ob das gelungen ist, diskutieren die Krypto-Experten RA Martin Figatowski , LL.M. (Tax), Anwalt für Steuerstrafsachen und Krypto-Besteuerung aus Bonn, und RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Steueranwalt und Steuerstrafverteidiger aus Düsseldorf, in einer Videoreihe des „IWW Krypto-Chat“. |
Teil 1 befasste sich mit den relevanten Aussagen zur Besteuerung von Krypto-Assets im Privatvermögen (Nachricht, PStR 22, 218; Abruf-Nr. 48545462). Der Teil 2 wendet seinen Blick nun auf Krypto-Sachverhalte im Betriebsvermögen. Das Video zu diesem Chat finden Sie hier: www.iww.de/s7265(MF/TFR)