24.04.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gerichtskosten
Die Befugnis, sich mit der Gerichtskostenerinnerung gegen den Kostenansatz zu wehren, steht nur dem zu, der in der angegriffenen Kostenrechnung als Kostenschuldner i. S. d. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG ausgewählt und in Anspruch genommen worden ist (vgl. BGH AGS 16, 176). Ein erstattungspflichtiger Beklagter kann nach dem OLG Hamburg allerdings im Kostenfestsetzungsverfahren einwenden, dass die von der Klägerseite gezahlten und zum Ausgleich geltend gemachten Gerichtskosten nicht notwendig seien ...
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23.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzungsverfahren
Verlangt der Rechtsanwalt/Verteidiger im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren Auszahlung an sich, muss er eine (aktuelle Vollmacht mit) Geldempfangsvollmacht im Original vorlegen. Ein elektronisches Dokument in Form eines Scans des schriftlichen Originals reicht nicht aus (KG 12.1.24, 1 Ws 122/23, Abruf-Nr. 240660 ).
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21.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Sonderausgabe
Wie rechnen Sie im Falle einer Säumnis des Gegners vor Gericht ab – mit der ermäßigten Terminsgebühr von 0,5? Dann verschenken Sie unter Umständen Honorar! In vielen Fällen entsteht nämlich auch bei Versäumnisurteilen die volle Terminsgebühr von 1,2. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie Sie bei der Abrechnung richtig vorgehen, hat für Sie noch einmal die Sonderausgabe von RVG prof. „Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners“ zusammengefasst ( iww.de/rvgprof , ...
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19.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Sinkt der Wert des Beschwerdegegenstands einer Verfahrenswertbeschwerde infolge einer Teilabhilfe auf 200 EUR oder darunter, wird die (bis dahin zulässige) Beschwerde unzulässig (OLG Bamberg 24.10.23, 2 WF 159/23, Abruf-Nr. 239065 ).
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18.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Leserservice
Haben Sie fachliche Fragen zu einem Beitrag der aktuellen Ausgaben von RVG prof. oder generell zu gebührenrechtlichen Themen? Mailen Sie uns oder setzen Sie sich als Abonnent von RVG prof. – ohne weitere Kosten – mit dem Gebührenexperten und Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock in Verbindung.
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18.04.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Leserforum
Frage: Vor dem Familiengericht ist ein einstweiliges Anordnungsverfahren (eA-Verfahren) wegen des Sorgerechts anhängig. Im Termin werden eine Einigung erzielt und zugleich eine einvernehmliche und abschließende Umgangsregelung getroffen. Das Gericht hat den Verfahrenswert für die elterliche Sorge mit 2.000 EUR und für den Umgang ebenfalls mit 2.000 EUR bestimmt. M. E. ist für den Mehrvergleich wegen des Umgangsrechts der Hauptsachewert von 4.000 EUR festzusetzen. Was ist korrekt?
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17.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Die in einem gerichtlichen Verfahren tätigen Anwälte können ihre Vergütung nicht nur und erst dann geltend machen, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG gilt dies auch, wenn das Verfahren mehr als drei Monate geruht hat (LAG Berlin-Brandenburg 26.10.23, 26 Ta [Kost] 6085/23, Abruf-Nr. 239062 ).
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16.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Haftbefehlsverkündung
Die Frage, welche Gebühren der Terminsvertreter des Pflichtverteidigers verdient, ist in der Rechtsprechung immer noch nicht abschließend geklärt. Dazu hat jetzt auch das OLG Köln Stellung genommen. Nach seiner Auffassung sind die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen nicht lediglich als Einzeltätigkeit i. S. v. Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen ...
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15.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Das Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO und das Verfahren über dessen Abänderung nach § 80 Abs. 7 VwGO sind prozessual eigenständig. Dennoch gelten sie kostenrechtlich als dieselbe Angelegenheit nach § 16 Nr. 5 RVG. Der Anwalt kann also nur einmal Gebühren fordern und darf seinen Anspruch auch nicht erst im zweiten Verfahren geltend machen, nur weil dies für seinen Mandanten günstiger ist (OVG Schleswig-Holstein 9.2.24, 1 MR 9/20, Abruf-Nr. 240661 ).
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14.04.2024 · Nachricht aus RVGprof · Pflichtverteidigung
Auch das OLG Brandenburg hat noch einmal zu den Gebühren des Terminsvertreters Stellung genommen (26.2.24, 1 Ws 13/24 [S], Abruf-Nr. 240663 ).
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