10.08.2022 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Stiftung und Steuern
Energiepreispauschale: Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses
Bei geringfügig Beschäftigten („Minijobber“) ist für die Auszahlung der Energiepreispauschale Voraussetzung, dass der Minijobber dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass es sich bei dem Minijob um sein erstes Dienstverhältnis handelt. Nach Ansicht des BMF kann die Bestätigung wie folgt ausformuliert sein.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig