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  • · Fachbeitrag · HOAI 2013

    Stundensätze: Orientierungswerte der Obersten Baubehörde Bayerns sorgen für Schlagzeilen

    | Große Schlagzeilen macht ein Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (OBB), in dem untergeordneten Baubehörden Orientierungswerte für Stundensätze in Architektur- und Ingenieurbüros an die Hand gegeben wurden. Erfreulich für Sie ist das deshalb, weil die Stundensätze um einiges von dem nach oben abweichen, was in Planungsbüros sonst für durchsetzbar erachtet wird. |

     

    Die Empfehlungen aus München

    Konkret empfiehlt die OBB, dass bei der Verhandlung über Stundensätze von folgenden Orientierungswerten ausgegangen werden könne:

     

    • Auftragnehmer/Inhaber: 100 Euro/Stunde
    • Mitarbeiter: 72 Euro/Stunde
    • Sonstiger Mitarbeiter: 52 Euro/Stunde

     

    Die Stundensätze liegen um einiges über dem, was Planer sonst für durchsetzbar halten. PBP hat den Mitarbeiter im OBB, Herrn Bock, deshalb befragt, wie die Sätze zustande gekommen und wie „verbindlich“ sie sind.

     

    Bock erklärte, dass es sich bei den Stundensätzen um „Fortschreibungen“ der Zeithonorare aus der HOAI 1996 nach HOAI 2009 und dann nach HOAI 2013 handele, die sich an der Anpassung der Tabellenwerte orientierten. Seit die HOAI (ab der HOAI 2009) keine Zeithonorarsätze mehr anbiete, seien die Unsicherheiten in der Branche sehr groß. Sehr viele Planer seien nicht in der Lage, auskömmliche Stundensätze zu kalkulieren, und seien für Empfehlungen sehr dankbar.

     

    Orientierungswerte bleiben Werte zur Orientierung

    Bock legt aber Wert darauf, dass es sich um Orientierungswerte handelt. Von diesen könne im Einzelfall nach unten, aber auch nach oben abgewichen werden. Es hänge von der konkreten Aufgabe ab und vom Büro und dessen Struktur. Ein „Einzelkämpfer“ könne keinen Stundensatz von 100 Euro durchsetzen, weil er eine ganz andere Kostenstruktur habe als der Inhaber eines mittelgroßen Büros. Auch die Erfahrung und die Leistungsfähigkeit spiele eine Rolle. So seien die 52 Euro für „Sonstige Mitarbeiter“ illusorisch, wenn es sich dabei um einen Mitarbeiter mit wenig Berufserfahrung und geringer Qualifikation handele.

     

    FAZIT | PBP weiß aus Erfa-Kreisen (http://bau-erfa.de/), dass Büros der unterschiedlichsten Couleur selbst bei den Unternehmerstunden selten mehr als 80 bis 90 Euro ansetzen. Insoweit hilft das Schreiben der OBB hier sehr viel weiter. Es schafft bei den Behörden ein Bewusstsein, welche Stundensätze marktgerecht sind. Oft wird dort noch in ganz anderen Dimensionen gedacht (45 Euro/Stunde). Um auf auskömmliche Honorare zu kommen, einigt man sich dann schon mal - informell - darauf, dass mehr Stunden abgerechnet werden als tatsächlich angefallen sind. Dieser Praxis will die OBB Einhalt gebieten. Das sei Betrug, und den wolle man nicht, so Bock. Ziel sei, ehrlich miteinander umzugehen und gerechte Honorare zu zahlen. Sein Wort in Gottes Ohr.

     
    Quelle: ID 43695377