Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Umsatzsteuer

Wohnungsmieter mieten Parkplatz: Steuerpflichtig?

| Handelt es sich bei der Vermietung von Pkw-Stellplätzen an Wohnungsmieter um eine Nebenleistung zur Wohnungsvermietung oder ist es eine steuerpflichtige Leistung? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Thüringen hat in der Vorinstanz auf Steuerpflicht votiert. |

 

Hintergrund | Wird eine Wohnung langfristig (= mindestens sechs Monate) an Private vermietet, ist das zwingend umsatzsteuerfrei. Die zusätzliche Überlassung des Stellplatzes wertet die Finanzverwaltung als Nebenleistung. Entsprechend greift hier ebenfalls eine Steuerbefreiung. Anderes gilt bei kurzfristiger Überlassung. Hier besteht nach einhelliger Auffassung generell Steuerpflicht. Das FG Thüringen hat jetzt in einem Spezialfall auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Dort hatten die Tiefgaragenplätze keinen räumlichen Zusammenhang zu den Wohnungen aufgewiesen. Wohnungsmieter konnten Plätze anmieten, mussten es aber nicht. Gleichzeitig wurden die Parkplätze auch Dritten angeboten. Vertraglich waren Wohnungs- und Stellplatzmiete getrennt (FG Thüringen, Urteil vom 27.06.2019, Az. 3 K 246/19, Abruf-Nr. 213999).

 

PRAXISTIPP | Damit ist der Fall nicht mit der typischen Konstellation vergleichbar, in denen Parkplätze nur an Wohnungsmieter vermietet werden können und beide Verträge gekoppelt sind. Hier droht (vorerst) eher keine Gefahr der Steuerpflicht. Und selbst der Thüringer Fall kann ja noch anders ausgehen, wenn der BFH in der Revision (Az. V R 41/19) auf „Nichtsteuerpflicht“ entscheidet.

 
Quelle: Seite 5 | ID 46352665