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· Nachricht · Palliativversorgung

Bundestag beschließt HPG

| Der Bundestag hat am 5.11.15 das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) beschlossen. Die Hospiz- und Palliativversorgung als auch die Beratung über die verschiedenen Versorgungsformen soll verbessert werden. |

 

Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt. Der weitere Ausbau der SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) soll insbesondere in ländlichen Regionen beschleunigt werden. Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize werden finanziell besser unterstützt, der Mindestzuschuss der Krankenkasse wird erhöht.

 

Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfen durch die Krankenkassen hinsichtlich Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Bereits in der jüngeren Vergangenheit haben viele Krankenhäuser Palliativstationen in ihr Haus integriert. Um diese Entwicklung zu stärken, sollen für eigenständige Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, sofern das Krankenhaus dies wünscht. Auch Krankenhäuser ohne Palliativstationen werden unterstützt.

 

Eine Übersicht über die zentralen HPG-Regelungen hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt: www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/hpg-bt-23-lesung.html

 

Weiterführende Hinweise

  • Bertelsmann-Studie empfiehlt: ambulant vor stationär
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, SR 13, 50
  • Informationsveranstaltungen für ältere Mandanten richtig planen und organisieren, SR 15, 30
Quelle: ID 43710136