· Fachbeitrag · Pfändungsschutz
Pfändungsschutz für Hochwasser-Soforthilfen wird gesetzlich geregelt
| Die Soforthilfen für die von der Flutkatastrophe Betroffenen fließen derzeit an diese. Der Bundestag hat am 7.9.21 über das sog. Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021; BT-Drucksache 19/32039; 19/32275) entschieden. Das Gesetz sieht zwei wichtige Aspekte zum Schuldnerschutz vor. Hierzu informiert der folgende Beitrag. |
1. Temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die durch die Flutkatastrophe bei vielen Betrieben entstandenen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen haben zur Folge, dass bei vielen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt und damit ggf. eine Pflicht besteht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021“ regelt daher in § 1 eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, wenn der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021 beruht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,75 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig