· Fachbeitrag · Kontopfändungen
Auslegung eines PfÜB
| In der Praxis treffen Kontopfändungen und Insolvenzverfahren oft aufeinander. Dabei gibt es immer wieder Streit zwischen Insolvenzverwaltern und Gläubigern. So war es auch in einem aktuellen Fall des AG Hannover. |
Sachverhalt
Das AG musste sich mit der Reichweite des vor Insolvenzeröffnung in das Girokonto des Schuldners aufgrund „Anspruch D (an Kreditinstitute)“ erlassenen PfÜB befassen. Hierbei ging es maßgeblich um die Frage, ob dieser sich auch auf das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto erstreckt. Dies hat das Gericht verneint (AG Hannover 24.7.20, 904 IK 1132/19 ‒ 6, Abruf-Nr. 224420).
Relevanz für die Praxis
Die Formulierung im amtlichen Formular lautete u. a. wie folgt:
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