· Fachbeitrag · Abschreibung
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: Neuregelung ab 01.01.2018 jetzt schon einplanen
| Ab 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) neue Regeln. Was gilt künftig? Wer profitiert? Soll man mit Anschaffungen bis kommendes Jahr warten oder ist es steuerlich gar besser, diese noch im Jahr 2017 zu tätigen? SSP beantwortet alle Fragen. |
Neuregelungen befinden sich in zwei Gesetzen
Wichtig für Sie ist zunächst einmal die Information, dass sich die Neuregelungen zu GWG in zwei Gesetzen befinden, im „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ (Abruf-Nr. 195978) und im „Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 195267).
Änderung 1: Anhebung der GWG-Grenze
Wichtig ist vor allem das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken ...“. Darin ist die Grenze für GWG nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG von derzeit netto 410 Euro auf netto 800 Euro angehoben worden. Diese höhere GWG-Grenze gilt für GWG, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 S. 3 EStG).
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