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  • · Nachricht · Adventskalender Tür Nr. 2

    Immobilienkauf vorziehen und Grunderwerbsteuer sparen

    | Steuerzahler, die in naher Zukunft den Kauf einer Immobilie in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen planen, sollten den Notarvertrag unbedingt noch im Jahr 2013 unterzeichnen. Denn in diesen Bundesländern steigt am 1. Januar 2014 der Grunderwerbsteuersatz. |

     

    Erhöht wird der Steuersatz konkret

    • in Berlin von 5 Prozent auf 6 Prozent,
    • in Bremen von 4,5 Prozent auf 5 Prozent,
    • in Niedersachsen von 4,5 Prozent auf 5 Prozent und in
    • Schleswig-Holstein von 5 Prozent auf 6,5 Prozent.

     

    PRAXISHINWEIS | Um von der niedrigeren Grunderwerbsteuer profitieren zu können, genügt es, wenn der notariell beurkundete Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2013 unterzeichnet wird. Die Zahlung des Kaufpreises sowie Übergang von Nutzen und Lasten können erst in 2014 erfolgen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Generell sinnvoll ist es, den Anteil nicht steuerpflichtiger Positionen im Kaufvertrag separat auszuweisen. Das sind nicht wesentliche Gebäudebestandteile, Zubehör und Betriebsvorrichtungen.

    Quelle: ID 42434255