· Fachbeitrag · Altersversorgung
Vorzeitige Rente: So füllen Sie Ihr Punktekonto steuergünstig auf und vermeiden Abschläge
| Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie nach einem langen Berufsleben vorzeitig die gesetzliche Altersrente beantragen sollen. Vorzeitig bedeutet, dass Sie nicht über 45 Beitragsjahre verfügen und daher bei Ihrer Altersrente Abschläge in Kauf nehmen müssten. Diese Rentenabschläge können Sie als Arbeitnehmer, aber auch Ihr Arbeitgeber für Sie steuer- und beitragsmindernd ausgleichen. SSP erläutert, welche Auffüllmodelle in Frage kommen und wie sie sich steuerlich auswirken. |
Die Grundsätze zu Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn
Gesetzlich geregelt ist die vorzeitige Rente im Flexi-Rentengesetz, das seit 01.01.2017 gilt. Es bietet gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen und Rentenabschläge durch Auffüllzahlungen zu vermeiden. Nach dem Flexi-Rentengesetz gilt Folgendes:
- Als Versicherter erklären Sie mit dem Formular V0210 bei der Deutschen Rentenversicherung, dass Sie eine Altersrente beanspruchen möchten, die durch die beabsichtigte vorzeitige Inanspruchnahme gemindert ist.
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