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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorge


    Riester-Vertrag: Beitragszahlungen eventuell anpassen


    | Immer wieder erleben Riester-Sparer eine böse Überraschung in Form von anteilig gekürzten Riester-Zulagen. Dieses Schicksal droht, wenn Beiträge nicht angepasst wurden. Die vollen Riester-Zulagen erhält nämlich nur derjenige, dessen Beiträge mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Riester-Zulagen betragen haben. Wird der Mindestbeitrag unterschritten, droht die Kürzung der Zulagen. |

    PRAXISHINWEIS | Füllen Sie Ihre Steuererklärung 2012 aus und tragen dabei den Bruttolohn in Anlage N ein, sollten Sie prüfen, wie viel vier Prozent des Bruttolohns sind. Ziehen Sie davon die Ihnen zustehenden Zulagen ab und überprüfen Sie die Beitragszahlungen für 2013. Liegen diese unter dem ermittelten Betrag, sind Anpassungen erforderlich.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 2 | ID 38630670