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  • · Fachbeitrag · Antragsveranlagung

    Einspruchsrücknahme bei freiwilliger Steuererklärung sinnvoll?

    | Nachdem der BFH bestätigt hat, dass Steuerzahler für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung nur vier Jahre Zeit haben (WISO Ausgabe 9/2011, Seite 2), werden viele Steuerzahler derzeit aufgefordert, ihre Einsprüche zurückzunehmen. Doch dem sollten sie nicht immer folgen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Einsprüche sollten Sie vor allem dann nicht zurücknehmen, wenn Sie im Streitjahr Verluste aus Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro erzielt haben (zum Beispiel aus der Vermietung einer Immobilie). Denn bei dieser Konstellation ist es möglich, dass Ihnen der BFH in einem Musterprozess eine Sieben-Jahres-Frist einräumt, weil Sie bei Verlusten von mehr als 410 Euro zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet gewesen wären. Verweisen Sie folglich auf das anhängige Verfahren (Az: VI R 17/11) und halten Sie Einsprüche aufrecht.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 2 | ID 29277460