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  • · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Gruppenkrankenversicherung: Neues zum 50-Euro-Sachbezug

    | Gewährt ein Unternehmen den Mitarbeitern Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenkrankenversicherung, handelt es sich um Sachlohn. Mit der jährlichen Vorauszahlung der Beiträge ist der Sachbezug „Versicherungsschutz“ den Arbeitnehmern bei wirtschaftlicher Betrachtung aber noch nicht zugeflossen. Hinzu kommen muss, dass das Dienstverhältnis fortbesteht. Daher ist für die Bewertung der Sachbezüge der monatlich zugeflossene geldwerte Vorteil maßgeblich, so das FG Baden-Württemberg. |

     

    Erfreuliche Folge: Überschreiten die Beiträge je Mitarbeiter die Sachbezugsfreigrenze (früher 44 Euro, heute 50 Euro) nicht, bleiben sie auch bei jährlicher Vorauszahlung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2022, Az. 10 K 262/22, Abruf-Nr. 233481).

    Quelle: ID 49192324