· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Mitarbeiterbindung durch -beteiligung (Teil 3): So funktionieren virtuelle und stille Beteiligungen
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Das Fondsstandortgesetz hat die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen durch höhere Freibeträge und die Möglichkeit der nachgelagerten Besteuerung attraktiver gemacht (SSP 7/2021 und 8/2021). In Teil drei der Beitragsserie stellt Ihnen SSP weitere interessante Formen der Mitarbeiterbeteiligung vor. Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeiter rein virtuell oder still beteiligen können und wie Beteiligungen über Genussscheine und Genussrechte steuerlich einzuordnen sind. |
Virtuelle Beteiligungen
Wer Mitarbeiter einfach am Unternehmen beteiligen möchte, aber die sofortige Übertragung von Anteilen und Rechten scheut, könnte eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung eingehen.
Was ist mit „virtueller Beteiligung“ gemeint?
Bei dieser Beteiligungsform werden keine tatsächlichen Gesellschaftsanteile übertragen, sondern dem begünstigten Mitarbeiter werden sog. virtuelle Anteile oder Virtual Stock Options eingeräumt. Eine notarielle Beurkundung der Verträge ist nicht erforderlich.
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