· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Prepaid-Kreditkarte statt freiwilliger Sonderzahlung: Steuersparmodell mit Ecken und Kanten
| In der Praxis wird ein Modell heiß diskutiert: Ein Arbeitnehmer bekommt statt einer freiwilligen Sonderzahlung vom Arbeitgeber eine Prepaid-Kreditkarte, mit der er bei Partnern Waren und Dienstleistungen kaufen kann. Das Guthaben ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Steuer nach § 37b EStG übernimmt. Funktioniert das Modell? Was bringt es? Hat es „Ecken und Kanten“? SSP Steuern sparen professionell gibt die Antwort. |
Steuersparmodell „Prepaid-Kreditkarte“ funktioniert tatsächlich
Vorab die gute Nachricht: Das Modell funktioniert tatsächlich. Das konnte SSP internen Schreiben und einem Fortbildungsskript der Finanzverwaltung entnehmen. Was es bringt, zeigt das folgende Beispiel:
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Arbeitnehmer A bezieht ein Gehalt von 6.000 Euro. Für 2017 steht ihm eine freiwillige Sonderzahlung von 5.000 Euro zu, die im März 2018 ausgezahlt wird. Der persönliche Einkommensteuersatz liegt bei 42 Prozent.
Ergebnis: Steuerlich ergibt sich ein Vorteil von 633 Euro. Sozialversicherungsrechtlich ist hier nichts veranlasst. |
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