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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Prepaid-Kreditkarte statt freiwilliger Sonderzahlung: Steuersparmodell mit Ecken und Kanten

    | In der Praxis wird ein Modell heiß diskutiert: Ein Arbeitnehmer bekommt statt einer freiwilligen Sonderzahlung vom Arbeitgeber eine Prepaid-Kreditkarte, mit der er bei Partnern Waren und Dienstleistungen kaufen kann. Das Guthaben ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Steuer nach § 37b EStG übernimmt. Funktioniert das Modell? Was bringt es? Hat es „Ecken und Kanten“? SSP Steuern sparen professionell gibt die Antwort. |

     

    Steuersparmodell „Prepaid-Kreditkarte“ funktioniert tatsächlich

    Vorab die gute Nachricht: Das Modell funktioniert tatsächlich. Das konnte SSP internen Schreiben und einem Fortbildungsskript der Finanzverwaltung entnehmen. Was es bringt, zeigt das folgende Beispiel:

     

    • Beispiel

    Arbeitnehmer A bezieht ein Gehalt von 6.000 Euro. Für 2017 steht ihm eine freiwillige Sonderzahlung von 5.000 Euro zu, die im März 2018 ausgezahlt wird. Der persönliche Einkommensteuersatz liegt bei 42 Prozent.

    • Fall 1: Der Arbeitgeber überweist A die Sonderzahlung mit dem Gehalt.
    • Fall 2: A erhält eine Prepaid-Kreditkarte mit einem Guthaben von 5.000 Euro, die er bei Akzeptanzpartnern einlösen kann. Die 30-prozentige Pauschalsteuer auf diesen Sachlohn übernimmt der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 2 S. 1 EStG.

     

    Fall 1

    Fall 2

    Steuerbelastung des Arbeitnehmers für Sonderzahlung (ESt, Soli)

    2.215,50 Euro

    0 Euro

    Steuerbelastung für Arbeitgebermit Pauschalsteuer (ESt, SoliZ)

    0 Euro

    1.582,50 Euro

     

     

    Ergebnis: Steuerlich ergibt sich ein Vorteil von 633 Euro. Sozialversicherungsrechtlich ist hier nichts veranlasst.