· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Prepaid-Kreditkartenmodell: Das sagt die Finanzverwaltung
| Das „Prepaid-Kartenmodell“ ( SSP, 2/2018, Seite 18 ) ist immer noch in aller Munde. Insbesondere haben sich viele Leser nach der „Fundstelle“ erkundigt, in der die Finanzverwaltung ihre Sicht der Dinge darstellt. |
Das Modell in Kurzform
Ein Arbeitnehmer bekommt statt einer freiwilligen Sonderzahlung vom Arbeitgeber eine Prepaid-Kreditkarte. Mit dieser kann er sich bei Partnern Waren und Dienstleistungen kaufen. Das Guthaben ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Steuer nach § 37b EStG übernimmt. Funktioniert das Modell?
Finanzverwaltung erkennt Steuersparmodell an
Ja, die Finanzverwaltung erkennt das Modell an. „Fundstelle“ ist u. a. ein Arbeitspapier der OFD Nordrhein-Westfalen zu Nettolohnvereinbarungen vom 29.09.2017. Den Wortlaut finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 199549.
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