· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Private Zusatzkrankenversicherung: Arbeitgeberzahlung kann Bar- oder Sachlohn sein
| Die Gesundheit von Mitarbeitern ist ein hohes Gut. Viele Unternehmen unterstützen Mitarbeiter deshalb dadurch, dass sie Zuschüsse zu Zusatzkrankenversicherungen gewähren. Der BFH hat jetzt in 2 Urteilen klargestellt, wann diese steuerfrei oder steuerpflichtig sind. SSP macht Sie damit vertraut, um die für Sie richtigen Entscheidungen treffen zu können. |
Die Grundregeln zur Abgrenzung von Bar- und Sachlohn
Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, spielt für die Freigrenze in § 8 Abs. 2 S. 11 EStG eine wichtige Rolle. Danach sind Sachbezüge bis 44 Euro im Kalendermonat steuerfrei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend. Dieser muss auf der Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ermittelt werden.
Ein Sachbezug unterscheidet sich von Barlohn durch die Art des arbeitgeberseitig zugesagten und daher arbeitnehmerseitig zu beanspruchenden Vorteils selbst, und nicht durch die Art und Weise wie der Anspruch erfüllt wird.
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