· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Krankenversicherungsschutz durch Arbeitgeber: Barlohn oder Sachlohn?
| Der BFH hat in zwei Urteilen Grundsätze festgelegt, wie es lohnsteuerlich zu behandeln ist, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlichen Krankenversicherungsschutz gewährt. Da die Urteile bisher nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sind, fragt sich die Praxis, ob und wie die Finanzverwaltung auf die Urteile reagiert. Die Antwort hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion gegeben. |
So sieht der BFH das Ganze
Für den BFH ist die Sache eindeutig: Es kommt auf die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an, ob es sich um Bar- oder Sachlohn handelt.
Sachlohn liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Versicherungsschutz hat, also keine Geldzahlung verlangen kann (BFH, Urteil vom 07.06.2018, Az. VI R 13/16, Abruf-Nr. 204316).
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