· Fachbeitrag · Arbeitszimmer
BVerfG: „Arbeitsecke“ ist kein häusliches Arbeitszimmer
| Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen eine BFH-Entscheidung, dass eine „Arbeitsecke“ kein häusliches Arbeitszimmer sein kann, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Thema „Arbeitsecke“ hat sich damit erledigt (BVerfG, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 2 BvR 949/17). |
Weiterführender Hinweis
- Was in punkto häusliches Arbeitszimmer derzeit noch geht, lesen Sie im BMF-Schreiben (vom 06.10.2017, Az. IV C 6 ‒ S 2145/07/10002:019, Abruf-Nr. 197093).
- Beitrag „OFD Niedersachsen: Arbeitszimmer kann trotz anderen Arbeitsplatzes der Mittelpunkt sein“, SSP 10/2017, Seite 14 → Abruf-Nr. 44888613
Quelle: ID 44917733