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  • · Fachbeitrag · Arbeitszimmer

    BVerfG: „Arbeitsecke“ ist kein häusliches Arbeitszimmer

    | Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen eine BFH-Entscheidung, dass eine „Arbeitsecke“ kein häusliches Arbeitszimmer sein kann, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Thema „Arbeitsecke“ hat sich damit erledigt (BVerfG, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 2 BvR 949/17). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „OFD Niedersachsen: Arbeitszimmer kann trotz anderen Arbeitsplatzes der Mittelpunkt sein“, SSP 10/2017, Seite 14 → Abruf-Nr. 44888613
    Quelle: ID 44917733