02.01.2025 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
§ 33a Abs. 1 EStG bei Auslandsüberweisungen: Was gilt für Western Union & Co. ab 2025?
| Durch das JStG 2024 wurde § 33a Abs. 1 EStG verändert. Neu ist, dass Barzahlungen ab dem 01.01.2025 nicht mehr als Unterhaltsaufwand berücksichtigt werden. Ein SSP-Leser fragt sich nun: Was gilt für Geldüberweisungen ins Ausland, wenn der Geldbetrag vor Ort an den Empfänger bar ausgezahlt wird? Z. B. per Western Union? Genügt es, dass der Empfänger den Erhalt des Geldes bestätigt? |
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