· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Behinderungsbedingte Baumaßnahmensind jetzt grundsätzlich absetzbar
| Wer wegen einer Behinderung Um- oder Neubaumaßnahmen an seinem Eigenheim vornehmen lässt, hat gute Chancen, die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd einsetzen zu können. Die OFD Münster hat nämlich darauf hingewiesen, dass ein steuerzahlerfreundliches BFH-Urteil endlich auf alle offenen Steuerfälle angewendet wird. |
Der Hintergrund
Bisher erkannten Finanzämter bei behinderungsbedingten Baumaßnahmen den Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nur an, wenn die Maßnahme durch eine unvorhergesehene Erkrankung eines Schwerstbehinderten erforderlich wurde. Der BFH hatte dagegen 2011 entschieden, dass behinderungsbedingte Baumaßnahmen grundsätzlich abziehbar seien (BFH, Urteil vom 24.2.2011, Az. VI R 16/10; Abruf-Nr. 111339).
Die Finanzämter haben dieses Urteil bisher ignoriert. Jetzt hat die OFD Münster aber angewiesen, das Urteil in allen offenen Fällen anzuwenden. Für den Abzug als außergewöhnliche Belastungen gelten folgende Voraussetzungen (Kurzinfo ESt Nr. 011/2010 vom 15.6.2010, aktualisiert am 22.12.2011):
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