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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Erforderliche Nachweise bei Behandlung von Legasthenie

    | Ist Ihr Kind an Legasthenie erkrankt, können Sie Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) verrät, welche Nachweise spezieller Behandlungsmethoden notwendig sind. |