· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Im Pflegeheim untergebrachtes Ehepaar: Abzug einer doppelten Haushaltsersparnis zulässig?
| Lebt ein Steuerzahler im Pflegeheim, darf er die Heimkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Da nur die Aufwendungen abziehbar sein sollen, die zusätzlich zur normalen Lebensführung entstehen, mindert das Finanzamt die Heimkosten um eine Haushaltsersparnis. Ein Leser stellt sich nun die Frage, ob diese Haushaltsersparnis personen- oder haushaltsbezogen zu sehen ist. |
Finanzamt legt „Haushaltsersparnis“ personenbezogen aus
Hintergrund für seine Frage ist ein Streitfall beim Finanzamt. Beide Eheleute lebten 2014 in einem Pflegeheim. Die Heimkosten sind unstrittig als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Das Finanzamt zieht für jeden Ehegatten aber eine eigene Haushaltsersparnis ab. Sie mindert den Abzugsbetrag also um 2 x 8.354 Euro. Zu Recht?
BMF gibt WISO keine befriedigende Antwort
WISO hat das BMF angeschrieben. Das musste passen: Ob die Haushaltsersparnis einmal oder zweimal von den Heimkosten abgezogen werden müssen, wenn beide Eheleute im Pflegheim wohnen, sei auf Bund-Länder-Ebene noch nicht erörtert worden. Mit anderen Worten: Wenn die Finanzämter die Haushaltsersparnis zweimal abziehen, kann das richtig sein, muss es aber nicht.
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