· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Kosten für Treppenlift sind steuerlich absetzbar
| Lässt sich ein gehbehinderter Steuerzahler in sein Eigenheim einen Treppenlift einbauen, muss das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Es kann den Abzug nicht mit dem Argument ablehnen, es handle sich um einen - nicht begünstigten - allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) der Finanzverwaltung ins Stammbuch geschrieben. |
Grundsätze zum Abzug der Kosten medizinischer Hilfsmittel
Das Finanzamt kann bei Aufwendungen für Maßnahmen, die nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung fordern (§ 64 Abs. 1 Nummer 2 Satz 1a bis f Einkommensteuer-Durchführungsverordnung [EStDV)]. Dieser qualifizierte Nachweis ist nicht nur bei Bade- und Heilkuren als Voraussetzung für den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung notwendig, sondern vor allem auch bei medizinischen Hilfsmitteln, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens im Sinn von § 33 Abs. 1 Fünftes Sozialgesetzbuch anzusehen sind.
Wichtig | Erschwerend kommt hinzu, dass das Gutachten oder die medizinische Bescheinigung erstellt sein muss, bevor der Steuerzahler das medizinische Hilfsmittel erwirbt (§ 64 EStDV).
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