· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Krankheitskosten: Zumutbare Belastung verfassungsgemäß
| Prinzipiell als außergewöhnliche Belastung absetzbare Krankheitskosten wirken sich wegen der zumutbaren (Eigen-)Belastung in der Praxis steuerlich oft nicht aus. Das FG Niedersachsen hält diese unbeliebte Regelung aber nach wie vor für verfassungsgemäß. |
Hintergrund | Bei der zumutbaren Eigenbelastung ermittelt das Finanzamt je nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder prozentual die sogenannte zumutbare (Eigen-)Belastung. Als außergewöhnliche Belastung sind nur diejenigen Kosten (unter anderem Krankheitskosten) abziehbar, die über diesem Betrag liegen. Das FG Niedersachsen hat die Regelung in § 33 Abs. 3 EStG nun als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft (Urteil vom 7.12.2011, Az. 2 K 19/11; Abruf-Nr. 121205).
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