24.01.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Künstliche Befruchtung: FG München gibt Finanzamt Kontra
| Versucht ein Ehepaar, sich den Kinderwunsch über eine künstliche Befruchtung zu erfüllen, sind die Aufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn zuvor medizinisch unklar geblieben war, warum es auf „normalen“ Weg nicht geklappt hatte. Das sieht zumindest das FG München so. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig