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  • 24.01.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Künstliche Befruchtung: FG München gibt Finanzamt Kontra

    | Versucht ein Ehepaar, sich den Kinderwunsch über eine künstliche Befruchtung zu erfüllen, sind die Aufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn zuvor medizinisch unklar geblieben war, warum es auf „normalen“ Weg nicht geklappt hatte. Das sieht zumindest das FG München so. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |