20.01.2022 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Leihmutter: Bei gleichgeschlechtlichem Ehepaar Fall für § 33 EStG?
| Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die aufgrund der Empfängnisunfähigkeit einer Frau oder der Zeugungsunfähigkeit eines Mannes getätigt werden, sind als Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Gilt das auch, wenn ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ein Kind von einer „Leihmutter“ in den USA austragen lässt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
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