10.04.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Musterprozess: Adoptionskosten steuerlich abziehbar?
| Der Große Senat des BFH wird sich mit der Frage befassen, ob ein Steuerzahler, der keine leiblichen Kinder bekommen kann, Kosten für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung abziehen kann. |
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