· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Pflege und Steuern: Antwort auf vier Praxisfragen
| Mit den Themen Angehörigenpflege bzw. Unterbringung im Alten- und Pflegeheim wird beinahe jeder Steuerzahler irgendwann konfrontiert ‒ sei es als pflegender Angehöriger oder Betroffener. Immer steht dann auch die Frage im Raum, inwieweit sich der Staat in Form von Steuererleichterungen an den Pflegeaufwendungen beteiligt. SSP Steuern sparen professionell beantwortet nachfolgend vier konkrete Fragen aus der Leserschaft. |
Altersbedingte Heimunterbringung steuerlich abziehbar?
Frage 1: Wie schaffe ich es, das Finanzamt bei altersbedingter Heimunterbringung an den Heimkosten zu beteiligen?
Antwort: Bei einer rein altersbedingten Heimunterbringung haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abzug der Heimkosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG. Steuerlich abziehbar wären hier nur Krankheitskosten, die Sie selbst getragen haben (R 33.4 Abs. 1 EStR).
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