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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Prozesskosten für Mietstreitigkeiten: BVerfG muss entscheiden

    | Klagen Sie, wenn Ihnen der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, stellen diese Kosten nach Auffassung des BFH keine außergewöhnliche Belastung dar. Solche Auseinandersetzungen sind keineswegs unüblich und deshalb auch nicht zwangsläufig und außergewöhnlich. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen, die Sache hängt jetzt vor dem BVerfG. |