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  • 09.03.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Unterhaltsleistung: Auch Bargeldübergabe kann begünstigt sein

    | Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland sind auch dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abziehbar, wenn Bargeld durch Geldboten übergeben wurde. Voraussetzung ist für das FG Baden-Württemberg aber, dass Sie durch Zeugen belegen können, dass das Geld tatsächlich übergeben wurde. |